ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN PowerSearch Management Consulting (STAND JANUAR 2023)

§1 GELTUNGSBEREICH

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von PowerSearch Management Consulting. Für ein von PowerSearch Management Consulting entwickeltes/vertriebenes Produkt bzw. Dienstleistung bestehende Sonderbestimmungen (z.B. unbefristete oder befristete Lizenzen/Nutzungsbestimmungen für Software, Bedingungen für Wartungs- oder Supportdienstleistungen) gehen den vorliegenden AGB vor, insoweit sie inhaltlich von den AGB abweichen.
1.2 Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch selbst im Falle der Lieferung nicht Vertragsbestandteil.
1.3 Jede Änderung, Abweichung oder Ergänzung dieser AGB bedarf der Schriftform, es bestehen keine mündlichen Nebenabreden. E-Mails erfüllen das Kriterium der Schriftform explizit nicht, jedoch E-Mails beigefügte Anhänge, welche gescannt und eigenhändig unterschrieben sind. Dies gilt auch für jeden Vertrag, der auf Grundlage der vorliegenden AGB geschlossen wurde, sofern er keine andere Form der Schriftform gleichstellt.
1.4 PowerSearch Management Consulting behält sich vor, diese AGB ohne weiteres jederzeit mit Wirkung für alle künftig darauf basierenden Vertragsabschlüsse zu ändern. Mit Wirkung hinsichtlich bestehender Vertragsverhältnisse ist PowerSearch Management Consulting zudem berechtigt, diese AGB zu ändern, indem sie den betreffenden Kunden im Einzelnen schriftlich informiert. Die Änderungen treten einen Monat nach Mitteilung in Kraft. Kündigt der Kunde nicht innerhalb von diesem Monat, wird die Änderung ihm gegenüber mit Ablauf der Monatsfrist wirksam.

 

§2 ANGEBOT UND VERTRAGSSCHLUSS

2.1 Angebote von PowerSearch Management Consulting sind – insbesondere hinsichtlich der Beschaffenheit und Verfügbarkeit der Hauptleistung, Preise, Liefermöglichkeiten und Nebenleistungen – unverbindlich. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Offerten von PowerSearch Management Consulting während 30 Tagen gültig.
2.2 Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung und/oder durch Auftragsausführung der PowerSearch Management Consulting zustande und richtet sich ausschliesslich nach deren Inhalt.
2.3 PowerSearch Management Consulting kann die Annahme von Aufträgen ohne Angabe von Gründen ablehnen und kann die Ausführung eines Auftrages unterbrechen, kürzen oder vorzeitig beenden, wenn der Kunde die Auftragserfüllung erschwert oder verunmöglicht, oder wenn der Kunde in Zahlungsverzug steht.
2.4 Telefonische und/oder persönliche Absprachen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

§3 INSTALLATION, SCHULUNG UND BERATUNG

3.1 Der Kunde ist für die ordnungsgemässe Installation und Inbetriebnahme gelieferter Software selbst verantwortlich.
3.2 Sofern PowerSearch Management Consulting Schulungs-, Beratungs- oder Installationsleistungen erbringt, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die erforderlichen kundenseitigen Voraussetzungen erfüllt, insbesondere die erforderlichen Räumlichkeiten und Infrastruktur, Unterlagen und Personal bereitgestellt sind. Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht ordnungsgemäss, so verlängern sich die vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen von PowerSearch Management Consulting angemessen. PowerSearch Management Consulting kann den durch die Verzögerung verursachten Mehraufwand insbesondere für die verlängerte Bereitstellung des eigenen Personals oder der eigenen Sachmittel in Rechnung stellen.

§4 LEISTUNGSVORAUSSETZUNG UND ERFÜLLUNG

4.1 Soweit nicht anders geregelt, entstehen Erfüllungsansprüche des Kunden erst mit vollständiger Bezahlung des vertraglich festgelegten Entgelts. Insbesondere entstehen Nutzungsrechte an Software unabhängig von deren Freischaltung erst mit vollständiger Bezahlung der Lizenzgebühr.
4.2 Die Lieferung erfolgt auf Gefahr und Kosten des Kunden.
4.3 Zu Test- oder Demozwecken gelieferte Produkte bleiben Eigentum von PowerSearch Management Consulting. PowerSearch Management Consulting behält sich vor, Software so auszurüsten, dass die Programme nach Ablauf der vereinbarten Testdauer nicht mehr voll einsatzfähig sind. Der Kunde kann hieraus keinerlei Ansprüche herleiten.
4.4 Umbuchungen und Annullationen von durch den Kunden bei PowerSearch Management Consulting reservierten Leistungen bedürften in jedem Fall der Schriftform und erhalten rechtliche Gültigkeit erst durch eine schriftliche Rückbestätigung durch PowerSearch Management Consulting.

§5 PREISE UND SPESEN

5.1 Die Preise verstehen sich netto in Schweizer Franken, exklusiv Mehrwertsteuer. Lieferungen und Leistungen, für die zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung kein Preis vereinbart wurde, werden zu den am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Listenpreisen bzw. nach Aufwand zu den geltenden Ansätzen berechnet.
5.2 Schulungs- und Installations- und andere Dienstleistungen werden, soweit kein Festpreis und keine Rabatte vereinbart wurden, nach der bei Auftragsannahme jeweils gültigen Preisliste berechnet.
5.3 Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Kunden, z. B. aufgrund von Überzahlungen oder Doppelzahlungen, werden dem Rechnungskonto des Kunden gutgeschrieben.
5.4 Reisespesen werden nach effektivem Aufwand (Bahn 2. Klasse bzw. Auto CHF 0.85 pro km), Verpflegung/Übernachtung nach effektivem Aufwand, dem Kunden in Rechnung gestellt.

§6 ANNULLATIONSBEDINGUNGEN

6.1 Entwicklung: Beendet die Auftraggeberin ein Entwicklungsprojekt vorzeitig, so sind alle bis dahin geleisteten Aufwendungen zuzüglich 50% der gemäss Auftrag nicht geleisteten Aufwendungen geschuldet.
6.2 Trainings und Workshops: Bei Annullation später als 30 Tage vor dem Durchführungsdatum der Trainings und Workshops werden 50% und später als 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung wird der ganze Preis verrechnet. Bei fehlender Abmeldung wird der ganze Preis fällig.

§7 ZAHLUNG

7.1 Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, sind Zahlungen innert 20 Tagen nach Rechnungsstellung und ohne jeden Abzug zu leisten. Bei Nichteinhaltung dieser Frist kommt der Kunde ohne weiteres – insbesondere ohne Mahnung und Nachfristsetzung – in Verzug. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist PowerSearch Management Consulting berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatzes der Schweizerischen Nationalbank zu verlangen.
7.2 Schuldet der Kunde PowerSearch Management Consulting mehrere Zahlungen gleichzeitig, wird – sofern der Kunde keine Tilgungsbestimmung getroffen hat – zunächst die fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden die jeweils ältere Schuld getilgt.
7.3 PowerSearch Management Consulting behält sich vor, Lieferungen und Leistungen nur nach Vorauszahlung seitens des Kunden zu erbringen. PowerSearch Management Consulting steht es jederzeit frei, bestimmte Zahlungsarten zuzulassen oder auszuschliessen.
7.4 Bei monatlicher Zahlungsweise wird die Rechnung jeweils im Voraus quartalsweise bezahlt.
7.5 Im ersten Geschäftsjahr (Produkt: cvmanager) kann der Vertrag nach einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten aufgelöst werden.
In den darauf folgenden Jahren muss die Kündigung mit einer Frist von 30 Tagen vor Vertragsbeginn erfolgen.
Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, erneuert sich die Vertragslaufzeit um ein weiteres Jahr.

§8 SOFTWARE – LIZENZEN

8.1 Der Kunde darf PowerSearch Management Consulting – Softwareprodukte einschliesslich deren Dokumentation ausschliesslich aufgrund einer von PowerSearch Management Consulting erteilten Lizenz nutzen. Für den Fall des Missbrauchs schuldet der Vertragspartner eine Konventionalstrafe in Höhe von CHF 10’000 –. Schadenersatzforderungen, die den Betrag der Konventionalstrafe übersteigen, bleiben vorbehalten. Ausserdem behält sich PowerSearch Management Consulting vor, Strafanzeige zu erstatten.
8.2 Durch die von PowerSearch Management Consulting gewährte Softwarelizenz erhält der Kunde ein persönliches, nicht ausschliessliches und nur mit Zustimmung von PowerSearch Management Consulting übertragbares Recht zur Nutzung der lizensierten Software, das nicht zur Gewährung von Unterlizenzen berechtigt.
8.3 Der Kunde darf keine Verfahren etwelcher Art anwenden, um aus der Binärsoftware Quellprogramme oder Teile davon wiederherzustellen oder um Kenntnisse über Konzeption oder Erstellung der Software zu erlangen.
8.4 Der Kunde behandelt sämtliche Informationen über die Software sowie die verwendeten Methoden und Verfahren vertraulich. Er verpflichtet sich, die überlassene Software und Dokumentation vor Kenntnisnahme oder Gebrauch durch Dritte zu schützen. Der Kunde verpflichtet sich zudem, keine Teile der Software oder wesentliche Verfahren oder Ideen hieraus mittelbar oder unmittelbar zur Erstellung eigener Software zu verwenden. Für den Fall des Missbrauchs schuldet der Vertragspartner eine Konventionalstrafe in Höhe von CHF 10’000 –. Schadenersatzforderungen, die den Betrag der Konventionalstrafe übersteigen, bleiben vorbehalten. Ausserdem behält sich PowerSearch Management Consulting vor, Strafanzeige zu erstatten.
8.5 Alle Rechte – insbesondere Urheberrechte – an der überlassenen Software sowie die überlassenen Dokumentationen stehen – soweit dies nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet ist – ausschliesslich PowerSearch Management Consulting zu.
8.6 Softwarelizenzen können von PowerSearch Management Consulting nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde seine vertraglichen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäss erfüllt oder in Verzug ist. Eine Kündigung durch Marseco bezieht sich auf alle dem Kunden zur Verfügung gestellten Versionen der Software.
8.7 PowerSearch Management Consulting macht darauf aufmerksam, dass Kunden für alle Schäden aufgrund von Urheberrechtsverletzungen haften, die durch diese entstehen. Diese Haftung umfasst insbesondere auch die Haftung für leichte und grobe Fahrlässigkeit von Hilfspersonen.

§9 GEWÄHRLEISTUNG FÜR SOFTWAREPRODUKTE

9.1 Der Kunde hat gelieferte Produkte unverzüglich auf Mängelfreiheit und Qualität zu prüfen. Beanstandungen irgendwelcher Art sind innerhalb von 5 Arbeitstagen seit Empfang des Produktes schriftlich und detailliert gegenüber PowerSearch Management Consulting geltend zu machen (Empfangstheorie).
9.2 PowerSearch Management Consulting leistet Gewähr dafür, dass ihre lizensierten Softwareprodukte die Funktionen und Leistungsmerkmale erfüllen, die in den zum Zeitpunkt der Lizenzerteilung gültigen Beschreibungen für die betreffenden Produkte enthalten sind, und nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder wesentlich mindern.
9.3 Für den Fall, dass bestimmte Funktionen oder Leistungsmerkmale der Software-Produktbeschreibung nicht erfüllt werden, oder dass vom Kunden Fehler schriftlich und in nachvollziehbarer Weise mitgeteilt werden, erfolgt nach Wahl von PowerSearch Management Consulting die Rückerstattung des bezahlten Preises oder Nachbesserung, die auch darin bestehen kann, dass dem Kunden eine neue Programmversion zur Verfügung gestellt wird. Ein Anspruch auf Mangelfolgeschäden wird explizit ausgeschlossen.
9.4 Der Gewährleistungsanspruch entfällt hinsichtlich solcher Programme oder Programmteile, die vom Kunden selbst geändert oder erweitert wurden.
9.5 Der Gewährleistungsanspruch entfällt ferner für Fehler, Störungen, Unfälle oder Schäden, die auf unsachgemässe Bedienung, Fehler der Hardware, der Betriebssysteme, Nichtbeachtung der Datensicherungsvorschriften oder sonstige, ausserhalb des Verantwortungsbereichs von PowerSearch Management Consulting liegende Vorgänge zurückzuführen sind oder wenn der Kunde PowerSearch Management Consulting die Möglichkeit verweigert, die Ursache des gemeldeten Fehlers zu untersuchen.

§10 DATENSCHUTZ, DATENSICHERHEIT UND VERTRAULICHKEIT

10.1 PowerSearch Management Consulting versichert, bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Schweizerischen Datenschutzgesetzes und der anderen einschlägigen Rechtsnormen zu beachten.
10.2 Der Kunde erklärt sich mit der rechts- und zweckmässigen Nutzung seiner Daten einverstanden. Er hat das Recht, jederzeit auf Anfrage die über ihn gespeicherten Daten einzusehen. PowerSearch Management Consulting hat 30 Tage Zeit, die Daten dem Kunden zur Verfügung zu stellen.
10.3 Kundeninformationen, die aufgrund eines Supportauftrages, einer Datenkorrektur oder einer Mandantenanpassung für PowerSearch Management Consulting zugänglich werden, werden vertraulich behandelt und nur den mit dem Auftrag betrauten Mitarbeitern zugänglich gemacht. Alle Mitarbeiter die im Zusammenhang mit ihrer vertraglichen Tätigkeit für PowerSearch Management Consulting Kenntnisse über Kundendaten erhalten, sind verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln und weder an Dritte weiter zu geben, noch diese darüber in Kenntnis zu setzen.
10.4 Da die Sicherheit des Datenverkehrs nicht absolut gewährleistet werden kann, wird auch für daraus resultierende Schäden keine Haftung übernommen. Insbesondere für Handlungen oder Verschulden Dritter durch welche die Daten geändert, gelöscht oder anderweitig beschädigt werden, wird keine Haftung übernommen.

§11 HAFTUNG

11.1 PowerSearch Management Consulting führt sämtliche Aufträge mit der grösstmöglichen Sorgfalt und der nötigen Qualität durch. Für das Ergebnis ihrer Tätigkeit kann PowerSearch Management Consulting jedoch keinerlei Haftung übernehmen.
11.2 Zum Ersatz von Schäden ist PowerSearch Management Consulting nur verpflichtet, wenn der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von PowerSearch Management Consulting zurück zu führen ist.
11.3 Keine Haftung besteht für mittelbare Schäden, Unfälle, Mangelfolgeschäden oder entgangenem Gewinn, die durch die Nutzung der Software entstehen; insbesondere durch das GPS-Tracking Tool.
11.4 PowerSearch Management Consulting schützt die Daten nach Schweizer Datenschutzrecht. Bei Manipulation (z.B. Hackangriffe) durch Dritte oder Störungen im Internet durch Provider übernimmt PowerSearch Management Consulting keine Haftung.

§12 PRODUKTÄNDERUNGEN

12.1 PowerSearch Management Consulting behält sich Produktänderungen ausdrücklich vor, welche die generelle Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigen.

§13 SCHLUSSBESTIMMUNG

13.1 Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB als ungültig, unwirksam oder unerfüllbar erweisen, so soll dadurch die Gültigkeit, Wirksamkeit und Erfüllbarkeit der übrigen Teile der AGB nicht beeinträchtigt werden.
13.2 Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, den ungültigen, unwirksamen oder unerfüllbaren Teil der AGB durch eine gültige, wirksame und erfüllbare Bestimmung zu ersetzen, die inhaltlich der ursprünglichen Absicht der AGB am nächsten kommt.
13.3 Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen der AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
13.4 Sämtliche aus diesen AGB resultierenden Streitigkeiten unterstehen schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Basel-Stadt.

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